Flugplätze
Im Bundesland Burgenland bestehen folgende bewilligte Flugplätze:
» Flugplatz Pinkafeld
» Flugplatz Oberwart
» Flugplatz Punitz
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» Flugplatz Pinkafeld
» Flugplatz Oberwart
» Flugplatz Punitz
Luftfahrtveranstaltungen
Zivile Luftfahrtveranstaltungen sind Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Zivilluftfahrzeuge beteiligt sind, z. B. die Veranstaltung eines Paragleiter-Wettbewerbes oder die Durchführung von Flugvorführungen jeder Art.
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Außenstarts und –landungen
Zum Abflug und zur Landung von Luftfahrzeugen dürfen grundsätzlich nur Flugplätze benützt werden.
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Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und einer größeren Anzahl von Kleinluftballonen
Fesselballone, Drachen und eine größere Anzahl von Kleinluftballonen dürfen nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes steigen gelassen werden.
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Modellflüge
Modellflüge außerhalb von Sicherheitszonen dürfen nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes durchgeführt werden, wenn das Gewicht des Flugmodells 25 kg übersteigt.
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Luftfahrthindernisse
Außerhalb von Sicherheitszonen sind Luftfahrthindernisse Bauten oberhalb der Erdoberfläche, Anpflanzungen, verspannte Seile und Drähte sowie aus der umgebenden Landschaft herausragende Bodenerhebungen, wenn ihre Höhe über der Erdoberfläche
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