Zuständigkeiten
Der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland entscheidet zusammengefasst in folgenden Angelegenheiten:
- in Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen, ausgenommen Finanzstrafsachen des Bundes
- über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein, ausgenommen in Finanzstrafsachen des Bundes,
- über Anträge und Berufungen, die durch Verwaltungsvorschriften zugewiesen sind: z.B. nach dem Führerscheingesetz (Entziehung der Lenkberechtigung), in Betriebsanlagenverfahren, nach dem Apothekengesetz, betreffend die Nachprüfung öffentlicher Auftragsvergaben. Die einzelnen Zuständigkeiten finden Sie im Tätigkeitsbericht.
Kontakt:
Unabhängiger Verwaltungssenat Burgenland
Landhaus-Neu, Eingang Waschstattgasse
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: 02682-66811/1100
Telefax: 02682-66811/1177
E-Mail: post.uvs@bgld.gv.at
