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Dateneingabe für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (CoC-Dokumente)

  • Dateneingabe durch den Bevollmächtigten des Herstellers
    • im Falle, wenn es für das Fahrzeug keinen Bevollmächtigten gibt, bzw. dieser seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht nachkommt (14 Tage, nach Zustellung der Unterlagen), wird die Dateneingabe vom zuständigen Landeshauptmann durchgeführt.
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