Dateneingabe für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (CoC-Dokumente)
- Dateneingabe durch den Bevollmächtigten des Herstellers
- im Falle, wenn es für das Fahrzeug keinen Bevollmächtigten gibt, bzw. dieser seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht nachkommt (14 Tage, nach Zustellung der Unterlagen), wird die Dateneingabe vom zuständigen Landeshauptmann durchgeführt.
>> Infoblatt
>> Antrag
>> Vollmacht
- im Falle, wenn es für das Fahrzeug keinen Bevollmächtigten gibt, bzw. dieser seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht nachkommt (14 Tage, nach Zustellung der Unterlagen), wird die Dateneingabe vom zuständigen Landeshauptmann durchgeführt.
