Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
per Post/Zustelldienst/persönliche Abgabe:
Bezirkshauptmannschaft Mattersburg
Marktgasse 2
A-7200 Mattersburg
E-Mail-Adresse: bh.mattersburg@bgld.gv.at
per Telefax: 02626/62252/4377
per Telefon: 02626/62252/0 oder 057/600/4300 (Ortstarif)
Online Formularservice: http://www.e-government.bgld.gv.at/formulare/
Der Behördenpostkasten wird an Werktagen täglich um 7.30 Uhr und um 16.00 Uhr, - ausgenommen Freitag um 13.00 Uhr entleert. Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.
Hinweis:
Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr in Verzug, nur während der für das Bürgerservice bzw. den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegenahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.
Anbringen per Fax, E-Mail oder über den Online-Formularserver, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.
Amtsstunden (Öffnungszeiten)
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
Bürgerservicezeiten (Parteienverkehrszeiten)
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
oder nach telefonsicher Vereinbarung
Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.
Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.
Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:
| MIME-Type | Dateiendung(en) | Bedeutung |
| text/plain text/html text/xml |
*.TXT *.HTM .*.HTML *.XML |
Reine Textdatei HTML Datei XML Datei |
| application/pdf application/rtf application/msword application/msexcel application/mspowerpoint application/xhtml+xml application/zip |
*.PDF *.RTF *.DOC, *.DOCX *.XLS, *.XLSX *.PPT, *.PPTX *.HTM *.HTML *.XHTML *.ZIP |
Portable Document Format Datei Rich Text Format Datei MS Word Datei MS Excel Datei MS Powerpoint Datei XHTML Datei ZIP Archivdatei |
| image/gif image/jpeg jpeg jpg jpe image/bmp image/tiff |
*.GIF *.JPG *.JPEG *.JPE *.BMP *.TIF *.TIFF |
GIF Datei JPEG Datei Windows Bitmap Datei TIFF Datei |
Der Bezirkshauptmann:
Mag. Mezgolits
