Sie befinden sich auf der Seite: Politik & Verwaltung

Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

Zahl: EU-01-09-6-22
Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
mehr
Seiten 1 2 3 4