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Naturdenkmal Speierling Marz © Land Burgenland

Naturdenkmale im Burgenland

Zu Naturdenkmalen können durch Bescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erklärt werden

  • Naturgebilde, die wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaft verleihen oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen und kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind oder
  • kleinräumige Gebiete, die für den Lebenshaushalt der Natur, das Klima oder als Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten besondere Bedeutung haben (Kleinbiotope) oder in denen seltene oder wissenschaftlich interessante Mineralien oder Fossilien vorkommen.

Bis die geografische Lage der Naturdenkmale im GIS ersichtlich sein wird, können die Naturdenkmale im Naturdenkmalbuch der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde eingesehen werden.