Schwerpunkte und angebotene Maßnahmen
Schwerpunkt 1
Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Berufsbildung und Informationsmaßnahmen
- Niederlassung von Junglandwirten
- Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
- Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
- Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlicher Primärerzeugung
- Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft, sowie im Forstsektor
- Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur zur Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft
- Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen
- Informations- und Absatzförderung
Schwerpunkt 2
Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
- Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten
- Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind
- Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 (landwirtschaftliche Flächen)
- Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen
- Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen
- Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 (bewaldete Flächen)
- Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen
- Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potentials und Einführung vorbeugender Aktionen
Schwerpunkt 3
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
- Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Förderung von Unternehmensgründung und -entwicklung
- Förderung des Fremdenverkehrs
- Dienstleistungseinrichtung zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
- Dorferneuerung und - entwicklung
- Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
- Ausbildung und Information
- Lernende Regionen
- Lokale Agenda 21
Schwerpunkt 4
Umsetzung des LEADER-Konzeptes sowie LEADER - Projekte
- Umsetzung der lokalen Leader- Entwicklungs-Strategie
- Umsetzung von Kooperationsprojekten
- LAG-Management
Details und weitere Informationen zu den Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 07-13.
