Burgenländisches Kulturförderungsgesetz
Die Grundlagen der burgenländischen Kulturförderung sind im „Gesetz vom 4. Dezember 1980 zur Förderung der kulturellen Tätigkeit“ festgeschrieben. In sieben Hauptbereichen definiert das „Kulturförderungsgesetz“ die Rahmenbedingungen, innerhalb welcher sich Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsförderung im Burgenland abspielt.
Nach Vorarlberg (1974) und Tirol (1979) war das Burgenland das dritte Bundesland das ein eigenes Landesgesetz zur Förderung der kulturellen Aktivitäten erlassen hat. Der Wirkungsbereich beschränkt sich im Unterschied zur Bundesgesetzgebung nicht allein auf die Förderung von Kunst, sondern ausdrücklich auf den gesamten Kulturbereich.
Der Geltungsbereich erstreckt sich dabei über die klassischen Kunstsegmente (Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Literatur) über Volkskultur, Denkmalpflege, Erwachsenenbildung und wissenschaftliche Forschung bis hin zur Förderung von Festspielen und Ausstellungen. In § 3 und 4 werden Arten der Förderung bzw. allgemeine Grundsätze erläutert. Die Abschnitte 5 und 6 thematisieren Funktion und Geschäftsordnung der Kulturbeiräte. Mit § 7 verpflichtet sich das Land zur jährlichen Herausgabe eines Kulturberichtes, der die einzelnen Förderungsmaßnahmen offenlegt.
Kulturbeiräte
Nach § 5 und § 6 des Bgld. Kulturförderungsgesetzes sind zur Beratung der Landesregierung in Förderungsfragen betreffend kultureller Angelegenheiten sechs Kulturbeiräte für die einzelnen Fachbereiche eingerichtet. Die Bestellung der Beiratsmitglieder erfolgt auf Vorschlag des für Kultur zuständigen Regierungsmitgliedes von der Burgenländischen Landesregierung auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages.
Die Kultur-Fachbeiräte haben sich im Oktober 2010 konstituiert. Als Vorsitzender des gesamten Kulturbeirates fungiert Mag. Alois Loidl aus dem Beirat Volkskultur.
Beiräte
Beirat für Bildende Kunst
- Prof. Harro Pirch
- Wolfgang Horwath
- Dr.in Gerlinde Schrammel
- Dr. Rudolf Götz
- Steve Haider
- Herbert Thomschitz
- MMag.a Gerda Aigner
- Paul Mühlbauer
Beirat für Musik
- Dir. Mag. Walter Burian
- Dr. Walter Reicher
- Dir.in Renate Bedenik
- Dir. Mag. Josef Baumgartner
- Mag. Julius Koller
- MMag.a Katrin Gstöttenbauer
- Univ. Prof. Dr. Klaus Aringer
- Kurt Grath
Beirat für Literatur und Darstellende Kunst
- Prof. Mag. Helmut Stefan Milletich
- Heinz Vegh
- Mag.a Angelika Messner
- Mag.a Sabrina Hergovich
- Frank Hoffmann
- Reinhard Jud
- Mag.a Michaela Schöller
- Dr. Jakob Perschy
Beirat für Erwachsenenbildung
- Mag. Hans Lunzer
- Dr.in Christine Teuschler
- Alfred Lang
- Petra Schmögner
- Mag.a Barbara Mayer
- Dr. Herbert Rampler
- Engelbert Marakovits
- Mag.a Claudia Kreiner-Ebinger
Beirat für Baukultur und Ortsbildpflege
- Mag. Peter Adam
- DI Hannes Klein
- Arch. Rudolf Szedenik
- WHR DI Rupert Schatovich
- WHR DI Johann Fertl
- Susanne Schmall
- DI Erich Kugler
- DI Reinhard Taschner
Beirat für Heimat- und Brauchtumspflege
- Karin Ritter
- Mag.a Doris Seel
- Mag. Christian Dreo
- Dr. Sepp Gmasz
- Dr.in Heidemarie Hotwagner
- Prof. Dr. Gertraud Liesenfeld
- Mag. Alois Loidl
- Christine Haubenwallner
