Antrag Pflegegeld
Das Pflegegeld muss beantragt werden. Eine rückwirkende Zuerkennung ist nicht möglich.
Wenn kein Pensionsanspruch besteht oder die Pension vom Land Burgenland bezogen wird (z.B. Landesbeamten- und Landeslehrerpensionisten sowie deren Hinterbliebene), ist der Pflegegeldantrag einzubringen beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Sonstige Pensionsbezieher können Pflegegeld beim jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragen (z.B. Pensionsversicherungsanstalt, SVA der Bauern, SVA der gewerblichen Wirtschaft, Bundespensionsamt, etc).
