Pandemieimpfung
Die neue pandemische Grippe wird durch einen bislang unbekannten Virusstamm des Subtyps A/H1N1 verursacht. Der Begriff Pandemie bezeichnet Infektionskrankheiten, die mehrere Kontinente betreffen oder sich weltweit ausbreiten. Das neue Virus weist eine neue genetische Konstellation und eine Mensch-zu-Mensch Übertragung auf. Es enthält Gene von Schweinen, Menschen und Vögeln und ist ein anderer Stamm als das bei Schweinen vorkommende H1N1-Virus.
Die neuartige Grippe A/H1N1 zirkuliert derzeit nur unter Menschen. Der Krankheitsverlauf ist überwiegend milde. Von schwereren Verläufen sind meist Personen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder Niereninsuffizienz betroffen - sowie Schwangere.
Lage in Österreich:
In Österreich wurden bislang (10.11.09) 1159 bestätigte Fälle gemeldet. Davon waren wenige Übertragungen innerhalb des Landes. Schwerwiegende Krankheitsverläufe gab es nicht. Bislang wurden keine Resistenzen verzeichnet. Österreich hat alle notwendigen Vorkehrungen getroffen. Grundlage für den Umgang mit der Neuen Grippe ist der Pandemieplan. Der Wissenschaftliche Pandemiebeirat des BMG erarbeitet basierend auf internationalen Erkenntnissen entsprechende Impfempfehlungen für Österreich.
Die EU-Kommission hat am 6.10.09 die Zulassung des Baxter Impfstoffes "Celvapan" gegen die Schweinegrippe genehmigt. Ab 27. Oktober wird mit der Impfung gestartet. Immunisiert wird zunächst das medizinische Personal.
Ab 9. November wird die Impfung auch Risikogruppen angeboten. Grundsätzlich kann sich jeder und jede, der/die sich vor der neuen Influenza schützen will, impfen lassen.
Risikogruppen
- Personen ab dem 6. Lebensmonat bis zum 49. Lebensjahr, mit folgenden
Grunderkrankungen:- chronische Krankheiten des Atmungssystems,
- chronische Krankheiten des Herzkreislaufsystems,
- chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen,
- andere Grundkrankheiten, die die Immunität schwächen oder die Atmungsfunktion beeinträchtigen (inklusive Fettsucht),
- chronische Stoffwechselerkrankungen (insbesondere Diabetes mellitus),
- chronische Leber- und Nierenerkrankungen,
- Immunsystemschwäche (angeboren oder erworben),
- Krebserkrankungen
- Schwangere (vorerst ab dem 2. Trimenon)
Schwangere haben im Falle einer Infektion mit dem Influenzavirus A(H1N1) ein
erhöhtes Risiko für krankheitsbedingte Komplikationen. Celvapan wird daher für die Impfung bei Schwangeren empfohlen. Celvapan kann daher an Schwangere ab dem zweiten Trimenon verabreicht werden. Die Empfehlung kann zu einem späteren Zeitpunkt auf das 1. Trimenon ausgeweitet werden, wenn mehr Daten vorliegen. - Enge Familienangehörige und Betreuungspersonen von Kindern unter 6 Monaten mit oben genannten Grunderkrankungen, da diese nicht selbst geimpft werden können.
Grundsätzlich kann sich aber jeder, der sich vor der neuen Influenza schützen will,
auch impfen lassen. Die Impfung erfolgt immer auf freiwilliger Basis. Personen ab
dem 50. Lebensjahr wird wie bisher die Impfung gegen die saisonale Grippe
angeraten.
Im Burgenland sind folgende Impfstellen bzw. –termine vorgesehen.
| Ort | Tag | Uhrzeit |
| Ambulatorium der Bgld. Gebietskrankenkasse, Esterhazyplatz 3, 7000 Eisenstadt |
Mittwoch | 15.00 - 16.00 |
| Bezirkshauptmannschaft Oberwart, Gesundheitsamt | Donnerstag | 15.00 - 16.00 |
Für Kinder vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr werden in den Kinderabteilungen der Krankenhäuser Eisenstadt und Oberwart einmal pro Woche spezielle Impfzeiten angeboten:
- Krankenhaus Eisenstadt, Donnerstag, 14.00 - 17.00 Uhr
- Krankenhaus Oberwart, Mittwoch, 13.00 - 16.00 Uhr
Die Impfung ist im Abstand von drei Wochen zweimal zu verabreichen.
Die Kosten für den Impfstoff übernehmen die Sozialversicherungsträger. Die Rezeptgebühr (4,90 Euro) wird vor Ort eingehoben. Verrechnung und Impfung werden mittels E-Card-System dokumentiert. Die Mitnahme der E-Card ist erforderlich.
Nähere Informationen unter Abteilung 6 – Hauptreferat Gesundheit und Sport
WHR Dr.in Claudia Krischka 02682/600/2681
WHR Dr. Ernst Gschiel 02682/600/2676
Dr.in Josefine Weninger, MAS 02682/600/2678
bzw. unter der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit www.bmg.gv.at
