Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss
- der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (einfache Wegstrecke);
- die Antragsteller pendeln nicht im Bereich des VOR (Verkehrsverbundes Ostregion), SBV (Verkehrsverbund Südburgenland), NBV (Verkehrsverbund Niederösterreich-Burgenland) oder ähnlichen vorgelagerten Verbundformen des öffentlichen Verkehrs (Ausnahmen: Schicht,- Wechsel- oder Nachtdienst bzw. Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels; unzumutbar ist jedenfalls eine je Fahrtstrecke über 2 Stunden dauernde Fahrtzeit);
- der Hauptwohnsitz liegt im Burgenland.
Die Beihilfe beträgt für die Entfernungen
- von 20 km bis 25 km 75,-- Euro jährlich
- von 25 km bis 50 km bis zu 184,-- Euro jährlich
- von 51 km bis 100 km bis zu 243,-- Euro jährlich
- über 100 km bis zu 365,-- Euro jährlich
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.650,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.240,-- Euro nicht übersteigen.
Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
eingelangt sein.
