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Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss

  • der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (einfache Wegstrecke);
  • die Antragsteller pendeln nicht im Bereich des VOR (Verkehrsverbundes Ostregion), SBV (Verkehrsverbund Südburgenland), NBV (Verkehrsverbund Niederösterreich-Burgenland) oder ähnlichen vorgelagerten Verbundformen des öffentlichen Verkehrs (Ausnahmen: Schicht,- Wechsel- oder Nachtdienst bzw. Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels; unzumutbar ist jedenfalls eine je Fahrtstrecke über 2 Stunden dauernde Fahrtzeit);
  • der Hauptwohnsitz liegt im Burgenland.

Die Beihilfe beträgt für die Entfernungen

  • von 20 km bis 25 km 75,-- Euro jährlich
  • von 25 km bis 50 km bis zu 184,-- Euro jährlich
  • von 51 km bis 100 km bis zu 243,-- Euro jährlich
  • über 100 km bis zu 365,-- Euro jährlich

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf  2.650,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen  4.240,-- Euro nicht übersteigen.

Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres beim

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

eingelangt sein.