Kinderbonus
Der Kinderbonus besteht in einer monatlichen Zuwendung und wird ab Antragstellung für Kinder von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr längstens auf die Dauer von zwölf aufeinander folgenden Monaten gewährt, sofern die Förderungsvoraussetzungen für den gesamten Förderungszeitraum vorliegen.
Antragstellung: von der Geburt bis zum 30. Lebensmonat des Kindes
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monatlicher Bonus |
gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen |
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190,-- Euro |
516,-- Euro |
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160,-- Euro |
619,20 Euro |
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140,-- Euro |
722,40 Euro |
Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 722,40 Euro nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen).
Beizulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Kontakt:
Gabriele Reuter (A – K)
Telefon: 057-600/2675 E-Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.atEdeltraud Fischer (L – Z)
Telefon: 057-600/2780 E-Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at